Über das Verweisungsinstrumentarium

Das EUAA-Verweisungsinstrumentarium ist das dritte Instrument des von der EUAA entwickelten Instrumentariums zur Schutzbedürftigkeit, das die Ermittlung, Beurteilung und Unterstützung von Asylsuchenden mit besonderen Bedürfnissen erleichtern soll. Die beiden anderen Instrumente des Pakets sind das Instrument für die Ermittlung von Personen mit besonderen Bedürfnissen (IPSN), das die rechtzeitige Ermittlung von Personen mit besonderen Verfahrens- und/oder Aufnahmebedürfnissen in jeder Phase des Asylverfahrens und des Aufnahmeverfahrens erleichtern soll, und das Instrument für die Beurteilung besonderer Bedürfnisse und der Schutzbedürftigkeit (SNVA), das die systematische Bewertung der Situation der antragstellenden Person unterstützen soll. Das Verweisungsinstrumentarium ergänzt diesen dreistufigen Ansatz, indem es die Verweisung von Antragstellenden mit besonderen Bedürfnissen an eine geeignete Unterstützung nach der Identifizierung und/oder Beurteilung unterstützt.

Ziel

Ziel des Verweisungsinstrumentariums ist es, die Verweisung von Antragstellenden mit besonderen Bedürfnissen an eine angemessene Unterstützung zu erleichtern.1. Die Verweisung dieser Fälle ist von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass sich die Situation der Antragstellenden verschlechtert oder neue Risikofaktoren oder Bedürfnisse auftreten. Die Verweisung an geeignete Unterstützungsdienste sollte ausgelöst werden, sobald die besonderen Bedürfnisse der Person ermittelt wurden.

Zielgruppe

Das Instrumentarium ist für im Asyl- oder Aufnahmebereich tätige Mitarbeitende konzipiert, die nicht zwangsläufig auf Schutzbedürftigkeit spezialisiert sind, aber bei ihrer täglichen Arbeit auf schutzbedürftige Fälle stoßen können. Dazu könnten Registrierungsbeauftragte, Aufnahmebeauftragte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Asylbereich und Mitarbeitende mit Direktkontakt gehören, die geringes oder kein Fachwissen in den Bereichen Gesundheit, Psychologie, Kinderschutz oder anderen Bereichen im Zusammenhang mit Schutzbedürftigkeit haben. Es wird empfohlen, die Nutzer des Verweisungsinstrumentariums für die Identifizierung und Verweisung von Antragstellenden mit besonderen Bedürfnissen zu schulen.

Aufbau

Das Verweisungsinstrumentarium besteht aus drei Elementen:

  1. Verweisungsformular – eine Vorlage zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den Akteuren, die an der Verweisung der schutzbedürftigen antragstellenden Person beteiligt sind.
  2. Tool für die Suche nach Diensteanbietern – eine Funktion, die Nutzern dabei hilft, Dienste zur Unterstützung schutzbedürftiger Antragstellender zu finden. Bevor dieser Teil des Tools voll funktionsfähig ist, muss er mit Informationen zu autorisierten Diensteanbietern in einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Region gefüllt werden.
  3. Leitfaden – soll den Nutzern zeigen, wie sie eine Verweisung richtig durchführen, und beschreibt die notwendigen Bedingungen für einen Verweisungsprozess, gibt Tipps und Tricks für Nutzer und enthält Links zu einem Verweisungsmechanismus. 2 .

Alle drei Elemente sind unabhängig voneinander, ergänzen sich jedoch gegenseitig. Sie sind als Instrumentarium konzipiert, können aber auch separat verwendet werden.

Hinweise zur Anwendung

Verweisungsformular

Im Verweisungsformular sind die Personen mit besonderen Bedürfnissen und die erforderliche Unterstützung aufgeführt. Darüber hinaus wird auf dem Formular die Priorität der erforderlichen Reaktion (sofort, hoch, mittel, gering) nach einer vorläufigen Risikobewertung vermerkt. Das Formular enthält auch einen Abschnitt über die Bereitstellung von Informationen und die Einholung der Einwilligung der antragstellenden Person, damit die Verweisung und die Datenverarbeitung zu diesem Zweck erfolgen können.

Suchinstrument für Diensteanbieter

Das Suchinstrument für Diensteanbieter hilft dem Nutzer, einschlägige Diensteanbieter zu finden,3 die auf nationaler oder subnationaler Ebene verfügbar sind. Um den am besten geeigneten Diensteanbieter zu finden, wählt der Nutzer die benötigte spezifische Unterstützung, das Interessengebiet und andere relevante Bereiche (z. B. Zielgruppe, unterstützende Tätigkeiten, Beratungsgebühren, Zeitpläne, Verfügbarkeit) aus, um die Ergebnisse einzugrenzen. Die Ergebnisse werden auf einer Karte und in einer Liste angezeigt, um die Identifizierung der am besten geeigneten Dienstleistung zu erleichtern. 

Leitfaden

Der Leitfaden bietet dem Nutzer zusätzliche Orientierungshilfen und bewährte Verfahren dazu, wie eine bestimmte Verweisung angemessen durchgeführt werden sollte, welche Bedingungen ein Verweisungsprozess erfüllen sollte, was zu beachten und was zu vermeiden ist, sowie Hinweise auf bestehende Verweisungsmechanismen. Dieser Leitfaden ist nicht als Schulung zu betrachten, sondern vielmehr als Instrument zur Unterstützung der Entwicklung und Verbesserung von Verweismechanismen für Antragstellende mit besonderen Bedürfnissen.

Nutzerhandbuch

Hier finden Sie das Nutzerhandbuch.

Erarbeitet von

Das Instrumentarium wurde von einer Arbeitsgruppe von Sachverständigen entwickelt, die sich aus Vertretern von Belgien (Fedasil) und Griechenland (dem griechischen Asyldienst), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem dänischen Flüchtlingsrat-Griechenland (DRK-Griechenland) und Bediensteten der EUAA zusammensetzt und ein interdisziplinäres Team bildet. 

Glossar 

Das Glossar zum Verweisungsinstrument ist hier verfügbar. 

  • 1

    Einschlägige Verweise sind in den folgenden Bestimmungen enthalten: Erwägungsgrund 29 und Artikel 24 Absatz 4 VRL sowie Artikel 11 Absatz 1, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 1 AufnRL.

  • 2

    Die operative Definition eines Verweisungsmechanismus durch die EUAA: Mechanismus zur Ermittlung, zum Schutz und zur Unterstützung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, durch Verweisung und unter Einbeziehung der zuständigen Behörden und der Zivilgesellschaft. Diese Definition basiert auf der Definition der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für den nationalen Verweisungsmechanismus für Opfer von Menschenhandel.

  • 3

    Bei den Diensteanbeitern handelt es sich um professionelle Dienste, die im Hoheitsgebiet der EU+-Länder verfügbar sind und angemessen auf einen oder mehrere festgestellte Bedürfnisse reagieren können.