Dieses Glossar dient im Wesentlichen der Ermittlung und/oder Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der relevantesten Begriffe, die im Verfahren für die Suche nach Familienangehörigen verwendet werden.
Das Glossar ist wie folgt aufgebaut:
- Der Begriff in alphabetischer Reihenfolge mit dem Synonym, sofern zutreffend.
- Begriffsbestimmung: Einige Begriffsbestimmungen wurden der Originalquelle entnommen und teilweise angepasst, damit sie spezifischer sind und besser den praktischen Kontext der Verweisung wiedergeben.
- Quellen der Begriffsbestimmungen:
- rechtliche Definitionen in EU-Rechtsinstrumenten (Besitzstand der EU im Bereich Asyl und Einwanderung), aber auch internationale Instrumente einschließlich Übereinkommen, Protokolle usw.
- Glossare, Leitlinien, Berichte, Handbücher und andere Materialien, die von anderen EU-Agenturen und internationalen Organisationen (wie IOM, OHCHR, UNHCR) bereitgestellt werden.
| Begriff | Begriffsbestimmung | Quelle |
| Begleitete(r) Minderjährige(r) | Ein(e) Minderjährige(r), der/die in Begleitung eines Elternteils oder ihrer/seiner Eltern oder eines für sie/ihn nach dem einzelstaatlichen Recht oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats einreist, solange er/sie sich tatsächlich in der Obhut einer solchen Person befindet. | Operative Definition der EUAA |
| Begleitender Erwachsener | Erwachsener, der den Minderjährigen vor den Behörden begleitet, aber nicht der Erwachsene ist, der nach dem Recht oder der Praxis des betreffenden Mitgliedstaats für das Kind verantwortlich ist. | Operative Definition der EUAA |
| Altersbestimmung | Verfahren, mit dessen Hilfe Behörden versuchen, das Lebensalter oder die Altersstufe einer Person zu schätzen, um festzustellen, ob es sich bei der Person um eine(n) Minderjährige(n) oder eine erwachsene Person handelt. | Operative Definition der EUAA |
| Person, die internationalen Schutz beantragt | Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, über den noch keine bestandskräftige Entscheidung ergangen ist. | Artikel 2 Buchstabe d VRL |
| Antragstellende Person mit besonderen Bedürfnissen | Antragstellende Person, deren Fähigkeit, die Rechte aus dieser Richtlinie in Anspruch nehmen und den sich aus dieser Richtlinie ergebenden Pflichten nachkommen zu können, aufgrund individueller Umstände eingeschränkt ist. | Artikel 2 Buchstabe d VRL |
Beurteilung des Kindeswohls | Hierbei werden alle Elemente bewertet und abgewogen, die für eine Entscheidung in einer konkreten Situation für ein bestimmtes Kind oder eine bestimmte Gruppe von Kindern benötigt werden.
| UN-Kinderrechtskonvention, Allgemeine Bemerkung Nr. 14, 2013, docid/51a84b5e4.html |
| Einwilligung | Jede freiwillig für den konkreten Fall, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, durch die die betroffene Person zu erkennen gibt, dass sie mit der beabsichtigten Handlung einverstanden ist. | Operative Definition der EUAA auf der Grundlage von Erwägungsgrund 32 der DSGVO |
| Suche nach Familienangehörigen | Suche nach Familienangehörigen ist die Suche nach Familienangehörigen (einschließlich Verwandten oder vormalige Betreuungspersonen, falls es sich um unbegleitete Kinder handelt) zu dem Zweck, familiäre Bindungen wiederherzustellen und Familien zusammenzuführen, sofern dies dem Wohl des Kindes dient. | UNCRC, Allgemeine Bemerkung Nr. 6 |
| Familienangehöriger | Familie, die bereits im Herkunftsland existierte und deren Mitglieder sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten: Ehegatte oder unverheirateter Partner und unverheiratete Kinder. Wenn die antragstellende Person minderjährig und unverheiratet ist, • der Vater • die Mutter • oder ein anderer für die antragstellende Person verantwortlicher Erwachsener (Recht oder Praxis des Mitgliedstaats). Der Mitgliedstaat kann ein weiter gefasste Definition des Familienangehörigen anwenden, wobei den unterschiedlichen besonderen Umständen der Abhängigkeit Rechnung zu tragen und das Wohl des Kindes besonders zu berücksichtigen ist. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, auch Personen zu berücksichtigen, die biologisch nicht verwandt sind, aber von der Familieneinheit versorgt werden, zum Beispiel Minderjährige, auch wenn die Entscheidung hierüber voll und ganz bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Der entscheidende Faktor ist das Konzept der Abhängigkeit.
| Gemäß Erwägungsgrund 19 ARL, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie Richtlinie 2003/86 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/legal… guidance_for_application_of_directive_on_the_right_to_family_reunification_en.pdf |
| Anlaufstelle (dieses Instrumentariums) | Ein(e) Beamte(r) oder eine Person, die in amtlicher Eigenschaft im Namen der interessierten Behörde handelt und die mit den Dienstleistungen für Antragstellende mit besonderen Bedürfnissen in dem Land/Gebiet vertraut ist. Die Anlaufstelle identifiziert die Diensteanbieter und kontaktiert sie, um die relevanten Informationen zu erhalten, die im Abschnitt „Suchfunktion“ dieses Instrumentariums angezeigt werden sollen, und sorgt dafür, dass die Informationen auf dem aktuellen Stand bleiben. | Operative Definition der EUAA |
Geschlechtsspezifische Gewalt
| 1. Ein Oberbegriff für jede gegen den Willen einer Person gerichtete schädigende Handlung, die auf gesellschaftlich bedingten (d. h. geschlechtsbezogenen) Unterschieden zwischen Männern und Frauen beruht. Sie umfasst Handlungen, die körperliche, sexuelle oder psychische Schäden oder Leiden verursachen, die Androhungen solcher Handlungen, sowie die Verweigerung von Ressourcen oder des Zugangs zu Diensten, Zwangsheirat, Nötigung und andere Freiheitsentziehungen. Diese Handlungen können in der Öffentlichkeit oder im Privaten stattfinden.
| 1IASC Guidelines for Integrating GBV Interventions in Humanitarian Action |
| Vormund | Eine unabhängige Person sein, die das Wohl des Kindes und sein allgemeines Wohlergehen schützt und hierzu gegebenenfalls die Teilgeschäftsfähigkeit des Kindes auf dieselbe Weise ergänzt, wie es Eltern tun (Definition der FRA). | FRA, Vormundschaft für Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2014-guardian… |
| Genitalverstümmelung bei intersexuellen Personen (IGM) | Genitalverstümmelung bei intersexuellen Personen (IGM), wie die Genitalverstümmelung bei Frauen, ist ein Eingriff an den Genitalien von Neugeborenen, Säuglingen und Kindern aus kulturellen oder religiösen Gründen. Genitalverstümmelung bei intersexuellen Personen erfolgt an Neugeborenen, wenn deren äußere Geschlechtsorgane nicht so „normal“ aussehen, dass sie eindeutig als männlich oder weiblich wahrgenommen werden können. Viele intersexuelle Menschen kennen möglicherweise den Begriff „Genitalverstümmelung” nicht, obwohl sie selbst Menschen mit einer Variation von Geschlechtsmerkmalen sind und dieser Praxis ausgesetzt waren. Möglicherweise kennen sie ihre Diagnose (falls sie eine haben) oder wissen, was mit ihnen passiert ist, aber ohne die entsprechende Fachterminologie zu kennen. | International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) |
| Aufnahmebedingungen | Zu den materiellen Aufnahmebedingungen gehören Unterbringung, Ernährung und Bekleidung sowie ein Tagegeld, mit denen ihr Aufenthalt gedeckt und ihre Grundbedürfnisse befriedigt werden sollen. Diese Leistungen können als Sachleistung oder in Form einer finanziellen Zuwendung oder einer Kombination von beidem erbracht werden. Zu den nicht-materiellen Aufnahmebedingungen gehören medizinische Versorgung im Notfall, medizinische Versorgung, psychologische Betreuung, kostenloser Rechtsbeistand, Stellung von Dolmetschenden, Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und zu Beschäftigung. Grundlegende Aufnahmebedingungen umfassen Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Beschäftigung. | Artikel 23 Absatz 1 AufnRL: |
| Verweisung | Die Handlung, eine Person zur Erlangung von Informationen, Hilfe oder Diensten an einen anderen Ort oder eine andere Person zu verweisen. | Englisches Wörterbuch Cambridge English Dictionary |
| Verweisungsmechanismus | Diese kooperativen Rahmen für die Identifizierung, den Schutz und die Unterstützung einer von Personen mit besonderen Bedürfnissen durch die rechtzeitige Verweisung an die geeignete Unterstützung und unter Einbeziehung der zuständigen Behörden und der Zivilgesellschaft. | Operative Definition der EUAA auf der Grundlage der Definition der OSZE |
| Verwandte(r) | Für die Zwecke der Dublin-Verordnung ist dies der volljährige Onkel, die volljährige Tante oder ein Großelternteil der antragstellenden Person, der/die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält, ungeachtet dessen, ob es sich gemäß dem nationalen Recht bei der antragstellenden Person um ein ehelich oder außerehelich geborenes oder adoptiertes Kind handelt. | Artikel 2 Buchstabe h der Dublin-III-Verordnung |
| Vertretende Person | Eine Person oder Organisation, die von den zuständigen Behörden zur Unterstützung und Vertretung eines unbegleiteten Minderjährigen in Verfahren zur Erlangung internationalen Schutzes bestellt wurde, um das Wohl des Kindes zu wahren und für den/die Minderjährige(n), soweit erforderlich, Rechtshandlungen vorzunehmen. | Artikel 2 Buchstabe j AufnRL, Artikel 2 Buchstabe n VRL, Artikel 12 KRK, Artikel 31 Absatz 2 ARL, Artikel 2 Buchstabe k der Dublin-III-Verordnung |
| Reviktimisierung/sekundäre Viktimisierung | Eine sekundäre Viktimisierung liegt vor, wenn ein Opfer weiteren Schaden erleidet, der nicht unmittelbar auf die Straftat, sondern auf die Art und Weise, in der die Institutionen mit dem Opfer umgehen, zurückzuführen ist. Eine sekundäre Viktimisierung kann beispielsweise durch wiederholte Begegnungen des Opfers mit dem Täter, durch wiederholte Befragungen zu denselben Fakten, durch die Verwendung unangemessener Sprache oder durch unsensible Kommentare von Personen, die mit dem Opfer in Kontakt kommen, verursacht werden. | Europarat (2006), Empfehlung Rec (2006)8 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Hilfe für Opfer von Straftaten |
| Von ihren Eltern/Sorgeberechtigten getrennte Minderjährige | Minderjährige, die von beiden Elternteilen oder von der Hauptbezugsperson, die nach dem Gesetz oder nach Gewohnheitsrecht für den/die Minderjährige(n) sorgeberechtigt ist, nicht notwendigerweise aber von anderen Verwandten getrennt wurden. Hierunter können somit auch Minderjährige fallen, die von anderen erwachsenen Familienangehörigen begleitet werden. | UNCRC, Allgemeine Bemerkung Nr. 6, 2005, UNHCR, Safe and Sound |
| Diensteanbieter (dieses Instrumentariums) | Eine Fachkraft, eine Organisation oder eine Einzelperson, die in der Lage ist, eine oder mehrere bei einer Person, die internationalen Schutz beantragt, festgestellte Formen der Schutzbedürftigkeit oder besondere Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Nutzer gleichzeitig auch ein Diensteanbieter für einen anderen Nutzer sein kann. | Operative Definition der EUAA |
| Sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit sowie Geschlechtsmerkmale (SOGIESC) | Die sexuelle Ausrichtung bezeichnet die Fähigkeit eines Menschen, sich emotional und sexuell intensiv zu Personen desselben oder eines anderen Geschlechts oder mehr als eines Geschlechts hingezogen zu fühlen und vertraute und sexuelle Beziehungen mit ihnen zu führen.
Unter geschlechtlicher Identität versteht man das tief empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, das mit dem Geschlecht, das der betroffene Mensch bei seiner Geburt hatte, übereinstimmt oder nicht übereinstimmt; dies schließt die Wahrnehmung des eigenen Körpers sowie andere Ausdrucksformen des Geschlechts, z. B. durch Kleidung, Sprache und Verhaltensweisen, ein.
Ausdruck der Geschlechtlichkeit bezieht sich auf die Art und Weise, wie Menschen ihre Geschlechtsidentität zum Ausdruck bringen und wie diese von anderen wahrgenommen wird. Typischerweise versuchen Menschen, den Ausdruck ihrer Geschlechtlichkeit oder ihr Erscheinungsbild mit ihrer Geschlechtsidentität bzw. ihren Geschlechtsidentitäten in Einklang zu bringen, ungeachtet des biologischen Geschlechts, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Geschlechtsmerkmale beziehen sich auf die Chromosomen, die Anatomie, die Hormone und die Fortpflanzungsorgane einer Person. Personen, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die sowohl gleichzeitig weiblich als auch männlich oder weder ganz weiblich noch ganz männlich oder weder weiblich noch männlich sind, werden als intersexuell eingestuft, wobei sie sich als intersexuell, männlich, weiblich, Trans-Personen oder divers identifizieren können.
| Glossar zum EUAA-Schulungsprogramm |
| Besondere Verfahrensgarantien | Spezifische Unterstützungsmaßnahmen, die ergriffen wurden, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die notwendig sind, damit Personen mit besonderen Bedürfnissen wirksamen Zugang zu Verfahren haben und die zur Begründung ihres Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Elemente vorlegen können. | Operative Definition der EUAA |
| Menschenhandel | Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen, einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen, durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung. […] 3. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen, einschließlich Betteltätigkeiten, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Ausnutzung strafbarer Handlungen oder die Organentnahme. | Artikel 2 Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer |
| Unbegleitetes Kind/unbegleitete(r) Minderjährige(r) | Ein Kind/ein(e) Minderjährige(r), das/der/die ohne Begleitung eines für das Kind/den Minderjährigen/die Minderjährige nach dem nationalen Recht oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreist, solange es sich nicht tatsächlich in der Obhut einer solchen Person/eines solchen Erwachsenen befindet; dies schließt Kinder/Minderjährige ein, die nach der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats dort ohne Begleitung zurückgelassen wurden. | Artikel 2 Buchstabe e AufnRL Artikel 2 Buchstabe m VRL Artikel 2 Buchstabe l ARL Artikel 2 Buchstabe j der Dublin-III-Verordnung Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie über die Familienzusammenführung UNCRC, Allgemeine Bemerkung Nr. 6, 2005 UNHCR, Safe and Sound, S. 22, http://www.refworld.org/ docid/5423da264.html |
| Nutzer (dieses Instrumentariums) | Bedienstete im Asyl- oder Aufnahmebereich, die nicht auf Schutzbedürftigkeit spezialisiert sind, aber bei ihrer täglichen Arbeit auf schutzbedürftige Fälle stoßen könnten. Diese Person leitet die die Verweisung der antragstellenden Person an Diensteanbieter ein und führt diese durch. | Operative Definition der EUAA |
| Schutzbedürftige antragstellende Person | Eine antragstellende Person, deren Fähigkeit, ihren Fall zu verstehen und wirksam darzulegen oder am Verfahren in vollem Umfang teilzunehmen und/oder die Aufnahmebedingungen in Anspruch zu nehmen, aufgrund ihrer individuellen Umstände beeinträchtigt ist. | Operative Definition der EUAA |